Chancenaufenthalt – Die ersten 100 Tage

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin

Vor etwas mehr als 100 Tagen trat das sog. Chancenaufenthaltsrecht in Kraft. Im Kern soll damit langjährig in Deutschland aufhältigen Menschen die Möglichkeit gegeben werden sich einen Aufenthaltstitel langfristig zu verdienen.

Die Kernvoraussetzungen sind dabei:

  • Man muss zum Stichtag 31.10.2022 insgesamt mindestens fünf Jahre berechtigt in Deutschland sein.
  • Grundsätzlich darf man nicht straffällig geworden sein bzw. darf nur geringe Straftaten begangen haben.
  • Weiterhin darf man nicht (bewusst) über seine Identität getäuscht haben.
  • Abschließend muss man sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.

 

Da die gesetzlichen Regelungen in der Praxis je nach Bundesland unterschiedlich interpretiert werden empfiehlt es sich bei der Beantragung oder auch nach einer Ablehnung eines Chancenaufenthaltsrechts entsprechenden Rechtsrat einzuholen. Die Chancen stehen gut, dass Ihnen eventuell ein Recht auf Chancenaufenthalt zusteht, auch wenn Sie beispielsweise straffällig geworden sind, oder über Ihre Identität getäuscht haben.

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an.

© 2024 All Rights Reserved.