Neue Flüchtlingsabkommen verhindern Bleiberecht
Beinahe unbemerkt wird in Berlin im Hintergrund daran gearbeitet, dass potenzielle Flüchtlinge bereits von Anfang an praktisch keine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland haben.
Egal ob Visum, Asylantrag, Aufenthaltstitel, Duldung, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, Gestattung, Abschiebung oder Chancenaufenthalt.
Unsere Partneranwälte helfen Ihnen bundesweit – schnell, unbürokratisch, transparent.
Sie schildern uns Ihren Rechtsfall und hinterlassen Ihre Kontaktdaten.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.
Sollte es notwendig sein, erhalten Sie ein Angebot für die weitere Tätigkeit Ihres Anwalts.
Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte wählen wir sorgfältig aus. Voraussetzung, um Partner von ausländerrechtsexperten.de werden zu können, sind spezielle Kenntnisse im Asyl-, Ausländer- und Migrationsrecht. Unsere Anwälte bringen mehrjährige Erfahrung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Ausländerbehörden und Gerichten mit. Häufig verfügen sie auch über einen „kurzen Draht“ zu den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in den Behörden. Ihr Erfahrungsschatz ermöglicht es Ihnen, die Erfolgsaussichten Ihres Falles abzuschätzen.
Mit diesen Themen rund um Visum, Asyl und Co. beschäftigen sich unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte schwerpunktmäßig:
Sie werden wegen ihrer Herkunft, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt.
Sie benötigen allgemeine Unterstützung im Bereich des Aufenthaltsrechts (z.B. weil Sie nicht wissen was für Sie erlaubt ist und was nicht).
Sie möchten in die Bundesrepublik einreisen bzw. sind bereits eingereist und haben Fragen zu Ihrem Visum (z.B. Arbeit, Dauer etc.).
Sie befürchten die Abschiebung, ODER Sie wollen so schnell wie möglich abgeschoben werden, da Sie derzeit inhaftiert sind.
Sie halten sich schon länger als fünf Jahre berechtigt in Deutschland auf und haben keine schweren Straftaten begangen? Dann steht Ihnen eventuell ein Aufenthaltstitel zu.
Sie leben im Status der Duldung bzw. Gestattung und haben Fragen hierzu bzw. wollen daran etwas ändern.
Sie haben Familie in Deutschland und wollen dieser folgen oder leben selber hier und wollen Ihre Familie nach Deutschland holen.
Sie halten sich schon mehrere Jahre berechtigt in Deutschland auf und wollen für immer bleiben dürfen. Auch eine Einbürgerung ist denkbar.
Mit uns finden Sie den für Sie passenden Rechtsanwalt im Ausländer- und Asylrecht.
Wir sind ein junges, dynamisches Team. Wir brennen für Legal Tech.
Unsere Mission ist es, den Rechtsmarkt im Bereich des Ausländer- und Asylrechts zu vereinfachen und Ihnen so schnelle Lösungen zu bieten.
Beinahe unbemerkt wird in Berlin im Hintergrund daran gearbeitet, dass potenzielle Flüchtlinge bereits von Anfang an praktisch keine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland haben.
Vor etwas mehr als 100 Tagen trat das sog. Chancenaufenthaltsrecht in Kraft. Im Kern soll damit langjährig in Deutschland aufhältigen Menschen die Möglichkeit gegeben werden
Im ersten Quartal 2023 trafen sich die Bundesinnenministerin und die Innenminister:innen der Länder zum sog. Flüchtlingsgipfel in Berlin. Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs und den
Diese Fragen begegnen unseren Partneranwälten sehr häufig.
Dies lässt sich so pauschal nicht beantworten. Es kommt dabei darauf an, was für eine Art von Visum sie haben… mehr dazu
Seit Anfang des Jahres gilt das sog. neue Chancenaufenthaltsrecht. Möglicherweise haben Sie auch schon ein Schreiben Ihrer Ausländerbehörde dazu erhalten in dem Sie aufgefordert wurden zu sagen, ob Sie einen Antrag stellen wollen… mehr dazu
Duldungen sind ein in der deutschen Verwaltungspraxis gerne genutztes Mittel, um flexibel auf vor allem (welt-)politische Änderungen reagieren zu können. Eine Duldung erhalten Sie insbesondere dann, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, eine Abschiebung in Ihr Herkunftsland derzeit aber aufgrund dort vorherrschender kriegsähnlicher Zustände nicht zumutbar ist… mehr dazu
Der Wunsch vieler Ausländer mit Ausbildungsvisum in Deutschland ist es, hier auch nach abgeschlossener Ausbildung beruflich Fuß fassen zu können. Möglich ist dies durch die Beantragung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Geregelt wird dieser besondere Aufenthaltstitel in den §§ 18ff. AufenthG… mehr dazu
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Grundsätzlich passiert dies dann, wenn die Behörde kurz davor steht eine Abschiebung zu beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Ungültigkeit der Duldung haben Sie eventuell nur noch wenige Wochen Zeit bis die Polizei bei Ihnen klingelt und Sie zwangsweise abschiebt… mehr dazu
Grundsätzlich ist Ihre Angst nicht ganz unberechtigt. Wenn ein Ausländer in Deutschland eine Straftat begeht, dann muss die Staatsanwaltschaft grundsätzlich immer auch auf Grund der „Mitteilungen in Strafsachen“ immer auch der zuständigen Ausländerbehörde diesen Sachverhalt mitteilen… mehr dazu
Grundsätzlich ist das möglich. Das AufenthG regelt in § 29 AufenthG den Familiennachzug zu einem Ausländer. Dieser setzt insbesondere voraus, dass Sie eine Niederlassungserlaubnis oder einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können und genug Wohnraum zur Verfügung steht um Ihren Partner aufnehmen zu können… mehr dazu
Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis richtet sich im AufenthG grundsätzlich nach dem dortigen § 9. Hiernach müssen Sie vor allem mindestens 5 Jahre einen Aufenthaltstitel und Ihren Lebensunterhalt gesichert haben. Von diesen und den dort in Abs. 2 genannten weiteren Voraussetzungen gibt es aber so viele (Unter-) Ausnahmen, dass man hierüber kaum den Überblick behalten kann… mehr dazu
Sehr oft arbeiten Ausländer mit einer Duldung, die die Erwerbstätigkeit gestattet, für einen bestimmten Arbeitgeber. Dieser ist meist froh, dass er überhaupt geeignetes Personal gefunden hat und will alles dafür tun, dass der Ausländer auch weiterhin in Deutschland bleiben kann… mehr dazu
Grundsätzlich sind die Behörden gezwungen Sie zunächst dazu aufzufordern freiwillig auszureisen, wenn Sie kein Aufenthaltsrecht für Deutschland haben bzw. diesen verloren haben, bevor Sie abgeschoben werden dürfen. Es gilt damit der Grundsatz: Die freiwillige Ausreise geht der zwangsweisen Ausreise (Abschiebung) vor… mehr dazu
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