Im ersten Quartal 2023 trafen sich die Bundesinnenministerin und die Innenminister:innen der Länder zum sog. Flüchtlingsgipfel in Berlin. Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs und den damit einhergehenden stark steigenden Flüchtlingszahlen gewinnt das Thema Aufenthaltsrecht und Asyl bzw. Abschiebung stark an politischer Bedeutung.
Die wichtigsten Beschlüsse dieses Gipfels fassen wir kurz zusammen:
- Der Bund stellt den Ländern in diesem Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich für die Versorgung von Flüchtlingen bereit.
- Asylverfahren sollen schneller abgeschlossen werden können, indem bspw. Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.
- Abgelehnte Asylbewerber sollen konsequenter abgeschoben werden.
- Die maximal zulässige Dauer von Ausreisegewahrsam soll von derzeit 10 auf bis zu 28 Tage erweitert werden.
- Justiz und Polizei- bzw. Ausländerbehörden sollen einen besseren Informationsaustausch gewährleisten.
Im Ergebnis heißt das insbesondere für abgelehnte Asylbewerber und Schutzsuchende: Die Gefahr einer konsequenteren Abschiebung steigt deutlich. Die Möglichkeit einer Haft von bis zu einem Monat, um dann direkt abgeschoben werden zu können, macht einen Zugriff der Ausländerbehörden und Polizei sehr viel erfolgversprechender.